/

 

Mit dem Eckpunktepapier zum Gemeinsamen Lernen/Inklusion wurde mit dem Schuljahr 19/20 ein neuer Weg eingeschlagen, um das Gemeinsame Lernen zu gestalten.

Das bisherige Verfahren der Verteilung von Schüler*innen mit festgestelltem Förderbedarf nach AOSF und der sonderpädagogischen Lehrkräfte durch Kontingente wird auslaufend seit dem Sj. 19/20 nach den neuen Regelungen mit der Formel 25/3/1 ersetzt.

Alle Hauptschule im Regierungsbezirk Köln sind Schwerpunktschulen mit den Förderschwerpunkten ES, LE und SQ.

In dem Eckpunktepapier werden 4 Qualitätskriterien genannt, die für die Umsetzung erforderlich sind:

  • Ein Inklusionskonzept der Schule liegt vor order wird mit Unterstützung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erarbeitet.
  • Der Einsatz von Lehrkräften für Sonderpädagogik an der Schule und die pädagogische Kontinuität sind gewährleistet.
  • Das Kollegium wurde oder wird systematisch im Themenfeld Inklusion fortgebildet.
  • Die sächliche, namentlich die räumliche Ausstattung der Schule ermöglicht Gemeinsames Lernen.

Im Gemeinsamen Lernen kooperieren verschiedene Professionen und Beschäftigte. Diese Zusammenarbeit wird in Leitlinien zusammengefasst, die im Jahr 2022 veröffentlicht wurden und hier aufgerufen werden können.

Das MSB hat zum Einsatz der Beschäftigten als MPT –Kräfte eine FAQ-Liste veröffentlicht, die fortlaufend aktualisiert wird. 


Hier finden sie weiteres Informationsmaterial zum Gemeinsamen Lernen / Inklusion als direkten Download...






Bitte melden Sie uns defekte Links. Danke!