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Um an den staatlichen Schulen in einzelnen Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, werden auch Personen in den Hauptschulen eingestellt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.

Es gibt nach dem Lehrerausbildungsgesetz zwei Wege für den Seiteneinstieg:   

1. Im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst erfolgt die zweijährige berufsbegleitende Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS).

oder    

2. Bewerberinnen und Bewerber, die die  Voraussetzungen für den Seiteneinstieg mit berufsbegleitender Ausbildung nicht erfüllen, können in den Schuldienst in Verbindung mit einer einjährigen Pädagogischen Einführung übernommen werden.

Weitere Informationen zu beiden Möglichkeiten des Seiteneinstiegs und deren Voraussetzungen unter:  

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/index.html

Die berufsbegleitende Ausbildung und die pädagogische Einführung erfolgt durch die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung , ZfsL NRW.

Weitere Informationen dazu unter  http://www.zfsl.nrw.de/index.html

Schulen schreiben Stellen für den Seiteneinstieg im Internet unter www.lois.nrw.de aus.


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