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Mit BEM ist die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gemeint, Möglichkeiten zu klären, wie eine Dienstunfähigkeit überwunden und mit welchen Hilfen erneute Dienstunfähigkeit verhindert werden kann.

 



Wichtig: Manchmal ist es sinnvoll, selbst ein BEM zu beantragen, um Unterstützung bei der Rückkehr in den Dienst zu erhalten.

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur Stufenweisen Wiedereingliederung für Lehrkräfte finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Köln unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/personalangelegenheiten/erkrankung-von-lehrkraeften

 

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